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Binnenschifffahrts-Untersuchung

Gemäss Art. 82 der Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern (Binnenschifffahrtsverordnung, BSV) vom 8. November 1978 (Stand am 12. Februar 2019) ist für Inhaber der Ausweise der Kategorien B und C, sowie für alle Bewerber für die Kategorien A-E über 65 Jahren, ein ärztliches Zeugnis obligatorisch.

Die Inhaber eines Führerausweises der Kategorie B oder C haben sich bis zum vollendeten 50. Altersjahr alle fünf Jahre, vom 51. Altersjahr bis zum vollendeten 70. Altersjahr alle drei Jahre und ab dem 71. Altersjahr alle zwei Jahre durch einen Vertrauensarzt
(Arzt der Anerkennungsstufe 2) untersuchen zu lassen.

Bewerber und Inhaber der Ausweiskategorien B und C müssen die medizinischen Mindestanforderungen für die Gruppe 2 nach
Anhang 1 der Verkehrszulassungsverordnung vom 27. Oktober 1976 erfüllen.

Bei uns, als anerkannte verkehrsmedizinische Untersuchungsstelle für die Stufen 1 bis 4, können Sie die medizinische Eignungsuntersuchung schnell und unkompliziert durchführen lassen.

Die Untersuchung dauert ca. 45 Minuten und umfasst folgende Elemente:

Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  1. Aufgebot des Strassenverkehrs- bzw. Schifffahrtamtes
  2. Identitätskarte bzw. Personalausweis
  3. Ausgefüllter und unterschriebener medizinischer Fragebogen - StVA/MFK (unterschriebenes Original mitbringen - nicht per E-Mail!) senden!)
  4. Brillenpass oder letztes Brillenrezept (falls Sie eine Sehhilfe tragen müssen)  

Bitte denken Sie daran, dass Sie bei uns eine Urinprobe abgeben müssen und daher nicht kurz vor dem Termin auf die Toilette gehen sollten.

Vielen Dank!