Flugmedizinische Untersuchung gemäss EASA
Alle Personen, welche aktiv am zivilen Flugbetrieb teilnehmen bzw. teilnehmen möchten, müssen sich gemäss Gesetzgebung regelmässig medizinisch untersuchen lassen. Die gesetzlichen Grundlagen hierzu bilden:
- Die Verordnung des UVEK über die Ausweise für Flugpersonal (RFP)
- Die Verordnung des UVEK über den fliegerärztlichen Dienst der Zivilluftfahrt (VFD)
- Die Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission vom 03. November 2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäss der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Die Verordnung (EU) Nr. 290/2012 der Kommission vom 30.03.2012 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 zur Festlegung technischer Vorschriften und Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäss der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Die Acceptable Means of Compliance and Guidance Material to Part-MED der EASA (European Aviation Safety Agency)
Aus der nachfolgenden Tabelle können Sie die verschiedenen Kategorien von medizinischen Tauglichkeitszeugnissen, sowie die zutreffenden Periodizitäten der vorgeschriebenen Kontrolluntersuchungen entnehmen:
Medical Certificate Class 1 |
Inhaber von ATPL-, CPL-Lizenzen bei "single-pilot commercial air transport operations carrying passengers" |
Alter unter 60 J.: jährlich |
Medical Certificate Class 2 |
Inhaber von Privatpilotenlizenzen PPL(A), PPL(H), SPL, BPL |
Alter unter 40 J.: alle 5 Jahre |
Medical Certificate Class LAPL |
Inhaber von LAPL-Lizenzen LAPL(A), LAPL(H), LAPL(S), LAPL(B) |
Alter unter 40 J.: alle 5 Jahre |
Falls die medizinische Kontrolluntersuchung innerhalb von 45 Tagen vor Ablauf des bisherigen "Medicals" stattfindet, bleibt das bisherige Gültigkeitsdatum bezogen auf den Tag und Monat unverändert (nur das Jahr ändert sich durch die Verlängerung).
Als vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) anerkannte fliegerärztliche Untersuchungsstelle, sind wir berechtigt, sämtliche Medical Certificate-Untersuchungen (ausser Class1-Erstuntersuchungen) nach EASA durchzuführen.
Inhaber einer australischen Fluglizenz, können bei uns auch die Untersuchung für ein Medical der Civil Aviation Safety Authority (CASA) des Australian Governments absolvieren. Den Akkreditierungsnachweis finden Sie hier. Für weitere Informationen: CASA
Eine flugmedizinische Eignungsabklärung dauert (je nach Umfang) ca. 60-90 Minuten und umfasst folgende Elemente:
- Erhebung der medizinischen Vorgeschichte
- Körperliche Untersuchung
- Urinstatus
- Sehprüfung
- Allfällige zusätzlich erforderliche Untersuchungen (z.B. Blutanalyse, Ruhe-EKG, Spirometrie, Audiometrie)
Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Gültige ID-Karte (Personalausweis) oder Reisepass
- Aktuelles Brillenrezept - nicht älter als 2 Jahre (falls Sie eine Sehhilfe tragen müssen)
- Letztes "Medical" (sofern vorhanden)
- Pilotenlizenz bzw. Lizenznummer (sofern vorhanden)
Bitte denken Sie daran, dass Sie bei uns eine Urinprobe abgeben müssen und daher nicht kurz vor dem Termin auf die Toilette gehen sollten.
Als fliegerärztliche Untersuchungsstelle möchten auch wir, dass Sie Ihr "Medical" erhalten. Bei gesundheitlichen Problemen werden wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gemeinsam eine Lösung suchen. Daher ist es wichtig, dass Sie sämtliche relevanten Unterlagen (z.B. Arzt- oder Spitalberichte) zum Termin mitbringen.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie vorsorglich daran erinnern, dass Sie gemäss EASA Part-MED.A.20 (Eingeschränkte flugmedizinische Tauglichkeit) Abs.a die mit der Lizenz verbundenen Rechte nicht ausüben dürfen, wenn immer Sie:
- eine Beeinträchtigung Ihrer medizinischen Tauglichkeit feststellen, welche sie am sicheren Ausüben der mit der Lizenz verbundenen Tätigkeiten hindern könnte
- ärztlich verschriebene oder nicht ärztlich verschriebene Medikamente einnehmen oder anwenden, welche das sichere Ausüben der mit der Lizenz verbundenen Tätigkeiten beeinträchtigen kann
- eine medizinische, chirurgische oder andere Behandlung durchgeführt wird, welche die Flugsicherheit beeinträchtigen könnte
Darüberhinaus müssen Sie gemäss EASA Part-MED.A.20 (Eingeschränkte flugmedizinische Tauglichkeit) Abs.b ohne Verzug eine flugmedizinische Beratung einholen, wenn Sie:
- sich einem chirurgischen Eingriff oder einem invasiven Untersuchungs- oder Therapieverfahren unterzogen haben
- eine regelmässige Medikamenteneinnahme begonnen haben
- einen Unfall erlitten haben, dessen Folgen die Flugsicherheit beeinträchtigen könnten
- unter einer erheblichen Erkrankung leiden, welche die sichere Ausübung der mit der Lizenz verbundenen Tätigkeit beeinträchtigen könnte
- schwanger sind
- in einem Spital oder einer medizinischen Klinik behandelt worden sind
- erstmalig eine korrigierende Sehhilfe benötigen
Abschliessend haben wir noch ein paar Tipps für Sie zur Vorbereitung auf die Untersuchung:
- Vermeiden Sie den Genuss von Kaffee oder Zigaretten kurz vor dem Termin (mögliche Blutdruckerhöhung)
- Nehmen Sie keine Stimulantien oder Tranquilizer ein
- Bringen Sie sämtliche normalen Sehhilfen mit. Bitte beachten Sie, dass Kontaktlinsen-Träger grundsätzlich auch eine gleichwertige Brille benötigen (keine optische Sonnenbrille).
Vielen Dank!