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Stufe 2 - Strassenverkehruntersuchung

                                                                                         
Alle Personen, welche einen Schweizer Führer- oder Fahrlehrerausweis erwerben oder besitzen, müssen sich gemäss den gesetzlichen Bestimmungen (Art. 7, 11a, 11b, 27 und 65 der Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr [VZV, SR 741.51]) einer ärztlichen Untersuchung unterziehen.

Nachfolgende Tabelle gibt Aufschluss über die jeweiligen Untersuchungsintervalle:

 Kategorie C, C1, D, D1, Fahrlehrer und berufsmässiger
 Personentransport 

 Bis zum 50. Altersjahr alle 5 Jahre
 Nach dem 50. Altersjahr alle 3 Jahre 

 Alle Kategorien

 Nach dem 75. Altersjahr alle 2 Jahre
 Nach schweren Unfallverletzungen oder  Krankheiten

 
Bei uns, als anerkannte verkehrsmedizinische Untersuchungsstelle für die Stufen 1 bis 4, können Sie die medizinische Eignungsuntersuchung schnell und unkompliziert durchführen lassen.

Die Untersuchung dauert ca. 45 Minuten und umfasst folgende Elemente:

Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  1. Aufgebot der Motorfahrzeugkontrolle
  2. Identitätskarte bzw. Personalausweis
  3. Ausgefüllter medizinischer Fragebogen - StVA/MFK  (unterschriebenes Original mitbringen - nicht per E-Mail senden!)
  4. Brillenpass oder letztes Brillenrezept (falls Sie eine Sehhilfe tragen müssen)

Bitte denken Sie daran, dass Sie bei uns eine Urinprobe abgeben müssen und daher nicht kurz vor dem Termin auf die Toilette gehen sollten.

Abschliessend noch ein wichtiger Hinweis:
Gemäss Vorgabe der Motorfahrzeugkontrolle Basel-Landschaft darf bei der Umschreibung eines ausländischen Führerausweises die ärztliche Untersuchung erst nach Antragsstellung bei der Behörde erfolgen.