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Rheinschifffahrts-Untersuchung

Alle Besatzungsmitglieder müssen die Voraussetzungen für die Tauglichkeit gemäss Verordnung über das Schiffspersonal auf den Rhein (RheinSchPersV) erfüllen.

Die genauen Informationen entnehmen Sie bitte der aktuellen Rheinschiffspersonalverordnung (RheinSchPersV) der ZKR (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt): RheinSchPersV           : Reglement betreffende het scheepvaartpersoneel op de Rijn: RSP

Als von der ZKR anerkannte Untersuchungsstelle für die Schweizerische Rheinschifffahrt können wir Ihnen ein "Ärztliches Zeugnis über die Untersuchung der Tauglichkeit in der Rheinschifffahrt" gemäss RheinSchPersV ausstellen.

Eine Eignungsabklärung dauert ca. 60 Minuten und umfasst folgende Elemente:

 
Zum Untersuchungstermin bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  1. Gültiger Reisepass oder Personalausweis
  2. Aktuelles Brillenrezept - nicht älter als 2 Jahre (falls Sie eine Sehhilfe tragen müssen)
  3. Ausgefüllter und unterschriebener medizinischer Fragebogen - Arbeitsmedizin (unterschriebenes Original mitbringen - nicht per E-Mail senden!)

Bitte denken Sie daran, dass Sie bei uns eine Urinprobe abgeben müssen und daher nicht kurz vor dem Termin auf die Toilette gehen sollten.

Vielen Dank!